Die Beratung von dem Strukturaufbau bis hin zur Firmengründung auf Malta bilden den Kern des Aufgabenbereichs unserer Kanzlei. Wir waren in den letzten Jahren an vielen Start-ups beteiligt und begleiten diese Unternehmen und Kunden seit vielen Jahren. Langfristigkeit und Beständigkeit prägen unsere Firmenphilosophie.
Die Gründung einer Gesellschaft ist in der Regel das Ergebnis einer ausführlichen Beratung. Wir übernehmen für Sie die Behördengänge und begleiten den Prozess der Gründung im Hintergrund. Wir legen hier Wert, dass wir nur mit sehr ausgesuchten qualifizierten Partner arbeiten.
Aufgrund der steigenden Anforderungen der Europäischen Union, Maltas und der OECD wird die Führung und Aufrechterhaltung des Unternehmens von unseren Fachleuten übernommen – dies ist für Sie als Unternehmer unerlässlich. Für die Nichteinreichung diverser Unterlagen drohen nun Strafen im vierstelligen Bereich.
Als dienstleistungsorientierte Kanzlei und mandantenorientierte Wirtschaftsberatung legen wir Wert auf den bestmöglichen Service für unsere Mandate. Um das zu erreichen haben wir viele Bereiche, insbesondere die Einreichung von Unterlagen bei den zuständigen Behörden automatisiert. Einerseits werden dadurch Fehlerquellen minimiert. Andererseits ermöglicht uns dieser Prozess, unsere gewonnenen Fähigkeiten in die persönliche Beratung und Betreuung Ihrer Fragen zu investieren. Darüber hinaus erhalten Sie von uns regelmäßig Updates, in welcher Phase sich Ihr Unternehmen befindet.
Jeder Gründung geht eine umfassende Beratung voraus. Denn während die Firmengründung auf Malta an sich kein schwieriges Unterfangen ist, können insbesondere steuerrechtliche und formale Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung einer Kapitalgesellschaft schnell eine komplexe und nachträglich nicht mehr änderbare Kausalkette in Gang setzen.
Aufgrund der internationalen Harmonisierung des Steuerrechts ist eine Firmengründung im Ausland bzw. Malta weiterhin möglich, jedoch können verschiedene Mechanismen dies erschweren, wenn die Gründungsmotivation nicht stimmt. So ist es heute grundlegend wichtig, zum Beispiel:
Umfassende Anforderungen wie Artikel 4 und 5 der Anti-Money Laundering Guidelines sorgen zudem dafür, dass der Prozess der Firmengründung in Malta recht umfangreich ist. Die Firmengründung auf Malta selbst macht hierbei nur den kleinsten Teil des Gesamtprozesses aus. Ein großer Teil der Dienstleistung besteht für uns also nicht nur in den Grundlagen, sondern vielmehr darin, für jedes Unternehmen die richtige Struktur aufzubauen, um langfristig erfolgreich am Markt agieren zu können. Daher ist eine vorherige Vorbereitung und Beratung unerlässlich. Aus diesem Grund raten wir vielen Kunden, mit denen wir sprechen, zunächst davon ab, ein Unternehmen zu gründen.
Dennoch ist eine Firmengründung auf Malta nicht für jeden Unternehmer sinnvoll. Sie in der Regel nur dann sinnvoll ist, wenn auch der Wohnsitz nach Malta verlegt wird. Je nach Geschäftsmodell ist es möglicherweise nicht ratsam, Malta als Firmensitz zu wählen.
Außerdem unterstützen und beraten wir bei Euro Tax Consulting Ltd nur Unternehmer, die an sauberen und legalen Strukturen interessiert sind. Unternehmensgründungen aus rein steuerlichen Motiven oder auch Unternehmensgründungen zu missbräuchlichen Zwecken können dazu führen, dass wir die Zusammenarbeit verweigern.